Vereinssatzung der Schützen der Stadt Sehnde
§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen "Schützen der Stadt Sehnde". Der Verein hat seinen Sitz in Sehnde.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Pflege des regionalen Brauchtums und die Durchführung von Veranstaltungen der Schützen auf Stadtebene.
§ 3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglieder sind alle Schützenvereine (landläufiger Sinn) im Stadtgebiet.
§ 4 Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in, einem/ einer Schießsportleiter/in, einem/einer Schriftführer/in, und einem/einer Schatzmeister/in. Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Bei Bedarf kann zu weiteren Mitgliederversammlungen eingeladen werden. Mitgliederversammlungen werden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorsitzenden festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Über die Annahme von Beschlußanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Vorstandsmitglied und jeder Schützenverein hat jeweils eine Stimme.
§ 8 Im Falle einer Auflösung des Vereins fällt das dann vorhandene Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder.
§ 9 Dem Verein ist eine Verschuldung nicht gestattet.
Sehnde, den 25. März 2009